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BFH 17.04.2007 IX R 56/06, BBK 23/2007 S. 4731

Aufwendungen des Erwerbers aufgrund einer Gläubigeranfechtung sind nachträglicheAnschaffungskosten

Muss der Erwerber eines Grundstücks an einen Gläubiger des Veräußerers eine Zahlung leisten, weil der Gläubiger den Kaufvertrag erfolgreich nach § 3 Abs. 2 Anfechtungsgesetz angefochten hat, gilt die Zahlung nach dem als nachträgliche Anschaffungskosten. Dieser Betrag kann nach § 7 Abs. 4 EStG abgeschrieben werden, wenn das Grundstück der Einkünfteerzielung dient.

Die an den Gläubiger des Veräußerers geleistete Zahlung wird damit steuerlich ebenso be-handelt wie eine Zahlung zur Ablösung dinglicher Belastungen, z. B. eines Grundpfandrechts oder eines Erbbaurechts (vgl. , BStBl 1993 II S. 488) ( VRiFG Bernd Rätke, Berlin).