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NWB direkt Nr. 49 vom Seite 8

Beschränkung des Verlustabzugs nach Branchenwechsel

Verlust der wirtschaftlichen Identität nach Gesellschafterwechsel und Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens

Andrew Miles

Der Verlustabzug setzt nach § 8 Abs. 4 KStG voraus, dass die Gesellschaft nicht nur ihre rechtliche, sondern auch ihre wirtschaftliche Identität zwischen dem Eintritt des Verlusts und seinem Abzug beibehält. Der Begriff der wirtschaftlichen Identität wird nicht definiert, sondern anhand eines Beispiels für die Unterbrechung dargestellt. Inzwischen ist dies durch die Rechtssprechung so gestärkt worden, dass es nunmehr allgemein als „Regelbeispiel” und somit weitgehend als abstrakte Definition betrachtet wird. Bis einschließlich 1996 galt als Regelbeispiel die Übertragung von mehr als 75 % der Anteile an der Gesellschaft gefolgt von der Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs mit überwiegend neuem Betriebsvermögen. Erst ab 1997 galt das verschärfte – heute noch gültige – Beispiel von der Übertragung von mehr als 50 % des Anteils bei Wiederaufnahme oder Fortführung des Geschäftsbetriebs mit überwiegend neuem Betriebsvermögen. Mit dem zur alten Rechtslage ergangenen hat der BFH einen Verlust der wirtschaftlichen Identität angenommen, weil die betroffene GmbH im Zusammenhang mit dem Gesellschafterwechsel zusätzlich eine umfangreiche ...