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Pauschalierung nicht abziehbarer Betriebsausgaben verfassungswidrig?
§ 8b Abs. 3 und 5 KStG dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt
Das FG Hamburg hält in seiner die Pauschalierung nicht abziehbarer Betriebsausgaben bei Beteiligung von Kapitalgesellschaften nach § 8b Abs. 3 und 5 KStG wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz für verfassungswidrig. Es hat diese Rechtsfrage deshalb dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt
Hintergrund
§ 8b KStG wurde mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1994 in das Gesetz eingefügt. Die ursprüngliche Gesetzesfassung ermöglichte es insbesondere, im Inland nicht zu besteuernde ausländische Einkünfte, die unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften bezogen, steuerfrei innerhalb eines inländischen Kapitalgesellschaft-Konzerns weiterzuleiten. § 8b Abs. 2 KStG stellte Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften steuerfrei, wenn auch Gewinnausschüttungen steuerbefreit waren. Die Vorschrift wurde in den nachfolgenden Jahren mehrfach geändert. In der seit 2004 gültigen Fassung ermöglicht § 8b KStG, dass bei Körperschaften, die an einer Tochtergesellschaft beteiligt sind, Dividendenbezüge und Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an der Tochtergesellschaft S. 2grundsätzlich steuerfrei bleiben. Allerdings gilt die Eins...