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FG Baden-Württemberg 17.07.2007 1 K 490/04 , NWB direkt 49/2007 S. 10

Besteuerung der Fußreflexzonenmassage

§ 4 Nr. 14 UStG setzt bei richtlinienkonformer Auslegung nur voraus, dass der Unternehmer eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin durch ärztliche oder arztähnliche Leistungen erbringt und dass er dafür die erforderliche berufliche Qualifikation besitzt. Die Tätigkeit eines Fußreflexzonenmasseurs ist eine Heilbehandlung i. S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der 6.EG-RL. Der für die Umsatzsteuerbefreiung erforderliche berufliche Befähigungsnachweis ergibt sich daraus, dass die Reflexzonenmassage Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung war, unabhängig davon, ob sie als Kassenleistung tatsächlich erstattet wurde. Die Streichung einer Behandlungsmethode aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse ist kein umsatzsteuerlich beachtlicher Sachgrund, soweit der...