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OFD Frankfurt 31.10.2007 S 0171 A - 171 - St 53, NWB direkt 49/2007 S. 8

Förderung und Organisation alternativer Wohnformen von Menschen verschiedenen Alters und Herkunft

Die Förderung des generationsübergreifenden Wohnens ist weder ein gemeinnütziger (§ 52 AO) noch ein mildtätiger (§ 53 AO) Zweck.