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Steuersatz auf inländische Einkünfte einer beschränkt steuerpflichtigen EU-Kapitalgesellschaft
Nach dem „CLT-UFA”, widerspricht es höherrangigem Recht, dass die inländischen Einkünfte einer beschränkt steuerpflichtigen EU-Kapitalgesellschaft einem höheren Körperschaftsteuersatz als demjenigen unterliegen, dem die unter vergleichbaren Umständen durch eine inländische Tochtergesellschaft einer ausländischen EU-Gesellschaft erzielten Gewinne im Falle der Vollausschüttung an die Muttergesellschaft unterfielen. Rechtsfolge hieraus ist, dass anstelle des im deutschen Körperschaftsteuergesetz für die Streitjahre 1993 bis 1997 normierten Steuersatzes ein Steuersatz von 33,5 % zur Anwendung gelangt. Managementverträge, die eine Kapitalgesellschaft mit den beiden sie mittelbar beherrschenden Gesellschaftern abgeschlossen hat, sind hinsichtlich der Angemessenheit der vereinba...