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FG München 20.09.2007 9 V 1692/07 , NWB direkt 49/2007 S. 5

Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung bei Ledigen

Eine Steuerpflichtige, die an ihrem Beschäftigungsort wohnt und 20 Wochenenden im Jahr in der Wohnung ihres Lebensgefährten verbringt, erfüllt nicht die Voraussetzungen für den Abzug der Kosten einer doppelten Haushaltsführung.