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Wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers an einem Pkw
Die Möglichkeit der Ausübung eines Miet- oder Kaufoptionsrechts führt dann zum wirtschaftlichen Eigentum des Leasingnehmers, wenn bei hohen Anfangszahlungen die kurze Grundmietzeit im Vergleich zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer die Annahme rechtfertigt, dass der Leasingnehmer von seinem Optionsrecht Gebrauch machen wird um den entsprechenden Gegenwert zu erhalten. Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Vertragsbedingungen so ausgestaltet sind, dass der Leasingnehmer aus wirtschaftlicher Sicht vernünftigerweise keine andere Wahl hat, als von seinem Ankaufsrecht Gebrauch zu machen. Bei der Bemessung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ist nicht in die in den amtlichen Abschreibungstabellen angegebene betriebliche Nutzungsdauer zugrunde zu legen, sondern d...