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Sozialversicherung | Insolvenzgeldanspruch von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH
Arbeitnehmer, die im Inland beschäftigt waren und bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers für die vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben, sind insolvenzgeldberechtigt (§ 183 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III). Zu den Anspruchsberechtigten gehören auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die weder über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile noch über eine Sperrminorität verfügen ( B 11a AL 5/06 R NWB UAAAC-61408). – Anmerkung: Das LSG Baden-Württemberg hatte eine abhängige Beschäftigung des Klägers verneint, weil der Kläger und seine beiden Mitgesellschafter zugleich alleinige Geschäftsführer der GmbH waren und für Weisungen der Gesellschafter gegenüber den Geschäftsführern und damit für eine Ar...