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BFH 30.08.2007 IV R 5/06, NWB 49/2007 S. 375

Einkommensteuer | Verschwinden des Betriebsinhabers führt nicht zu sofortiger Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs

Die Flucht eines Landwirts unter Zurücklassung von Zetteln mit der Anweisung zur Betriebsauflösung bewirkt gem. NWB CAAAC-64353 keine sofortige Aufgabe eines aktiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs. Erforderlich ist darüber hinaus die Umsetzung des Entschlusses zur Betriebsaufgabe durch Veräußerung und/oder Entnahme der wesentlichen Betriebsgrundlagen. – Anmerkung: Kann der Unternehmer durch Flucht eine Betriebsaufgabe bewirken? Diese Frage verneint der IV. Senat des BFH zu Recht, denn die Betriebsaufgabe erfordert eine aktive Beteiligung an der Aufdeckung der in den Wirtschaftsgütern des wesentlichen Betriebsvermögens ruhenden stillen Reserven. Deshalb führt auch der Tod nicht zu einer Betriebsaufgabe. Ebenso wie beim Tod des Steuerpflichtigen müssen au...