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BBK Nr. 24 vom Fach 16 Gr. V

Verbindlichkeiten

I. Allgemeines

Die Verbindlichkeiten gehören zum Fremdkapital eines Unternehmens. Sie dienen der langfristigen oder kurzfristigen Finanzierung von Vermögensgegenständen/Wirtschaftsgütern. Langfristig werden in der Regel Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, kurzfristig Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens finanziert.

Eine Verbindlichkeit ist eine Verpflichtung des Kaufmanns gegenüber einem Dritten, die

  • erzwingbar ist,

  • sich auf eine dem Inhalt und der Höhe nach bestimmte Leistung richtet und

  • eine wirtschaftliche Belastung darstellt.

Durch das Merkmal „bestimmte Leistung” unterscheiden sich die Verbindlichkeiten von den →  für ungewisse Verbindlichkeiten.


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Verbindlichkeiten
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
Verpflichtung ist bestimmt
•dem Grunde und
•der Höhe nach
Verpflichtung ist unbestimmt
•dem Grunde und/oder
•der Höhe nach

II. Bilanzierung

1. Betriebsvermögen

Es dürfen nur zum Betriebsvermögen (→  ) gehörende Verbindlichkeiten passiviert werden. Die Frage, ob eine Verbindlichkeit zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen geh...

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