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Verbindlichkeiten
I. Allgemeines
Die Verbindlichkeiten gehören zum Fremdkapital eines Unternehmens. Sie dienen der langfristigen oder kurzfristigen Finanzierung von Vermögensgegenständen/Wirtschaftsgütern. Langfristig werden in der Regel Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, kurzfristig Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens finanziert.
Eine Verbindlichkeit ist eine Verpflichtung des Kaufmanns gegenüber einem Dritten, die
- erzwingbar ist, 
- sich auf eine dem Inhalt und der Höhe nach bestimmte Leistung richtet und 
- eine wirtschaftliche Belastung darstellt. 
Durch das Merkmal „bestimmte Leistung” unterscheiden sich die Verbindlichkeiten von den → für ungewisse Verbindlichkeiten.
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|  Verbindlichkeiten  |  Rückstellungen für ungewisse
				Verbindlichkeiten  | 
| Verpflichtung ist bestimmt  •dem Grunde und •der Höhe nach | Verpflichtung ist unbestimmt  •dem Grunde und/oder •der Höhe nach | 
II. Bilanzierung
1. Betriebsvermögen
Es dürfen nur zum Betriebsvermögen (→ ) gehörende Verbindlichkeiten passiviert werden. Die Frage, ob eine Verbindlichkeit zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen geh...