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FG Köln Urteil v. - 7 K 1706/03 EFG 2008 S. 210 Nr. 3

Gesetze: EStG § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a, EStG § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 1 Satz 2

Einkommensteuer:

Behandlung einer Mindestzeitrente als Leibrente

Leitsatz

1) Eine Mindestzeitrente, bei der die Mindestlaufzeit erheblich unter der durchschnittlichen Lebenserwartung des Berechtigten liegt, ist als Leibrente zu behandeln.

2) Im Fall einer Rentenerhöhung aufgrund einer Wertsicherungsklausel, erhöht sich der Ertragsanteil und der Stammrechtsanteil der Leibrente

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 413 Nr. 7
EFG 2008 S. 210 Nr. 3
EStB 2008 S. 289 Nr. 8
RAAAC-64202

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