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Frankreich | Nationalversammlung billigt Gesetzentwurf zur Besteuerung von Dividenden und Zinsen ab 2008
Die Nationalversammlung hat Mitte Oktober 2007 die im Haushaltsgesetzentwurf 2008 vorgesehene Einführung einer Abgeltungsteuer bei der Einkommensbesteuerung von Dividenden gebilligt. Wie bei der Besteuerung von Zinsen bereits vorgesehen, sollen unbeschränkt Steuerpflichtige ab 2008 zwischen einer Abgeltungsteuer mit einem Steuersatz von 18 % oder einer Besteuerung nach dem allgemeinen Einkommensteuertarif wählen können. Im Gegenzug entfällt die 40 %ige Steuerbefreiung für in- und ausländische Dividenden. Nach Zustimmung des Senats und des Premierministers können die Änderungen in 2008 in Kraft treten.