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IWB Nr. 22 vom Seite 1207 Fach 11 Europäische Union Gr. 2 Seite 798

Die neue Initiative der EU-Kommission zur steuerpolitischen Koordinierung im Bereich der direkten Steuern

Dr. Dieter Kischel

Die nationalen Steuersysteme werden verstärkt durch EuGH-Urteile beeinflusst. Je mehr Urteile zum EuGH kommen, umso wichtiger ist es, EU-einheitliche Besteuerungsprinzipien zu haben. Die Europäische Kommission versucht, eine glaubwürdige Steuerpolitik zu betreiben und einen EU-einheitlichen Steuerrahmen zu schaffen durch: die neue Initiative zur Koordinierung der Steuerpolitiken und die Schaffung einer einheitlichen konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage.

Der Beitrag erläutert den grundsätzlichen Ansatz der Kommission zur Koordinierung der Steuerpolitiken und beschreibt anhand der Kommissionsmitteilungen zur Wegzugsbesteuerung und zum grenzüberschreitenden Verlustausgleich wie dies im konkreten Einzelfall funktionieren sollte.

A. Aktuelle Situationsbeschreibung

Eine Harmonisierung der direkten Steuern innerhalb der EU setzt nach Art. 94 EG-Vertrag (EG) eine einstimmige Entscheidung im EU-Ministerrat voraus. Da die Mitgliedstaaten auf der Kontrolle über ihre Steuereinnahmen und eines ihrer wichtigsten Instrumente zur Wirtschaftslenkung nicht verzichten wollen, ist von den Harmonisierungsbefugnissen im Bereich der direkten Steuern bisher nur sehr zurückhaltend ...