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Unmittelbare Darlehensverwendung auch bei kurzer Überschreitung der sog. 30-Tage-Frist
Eine steuerschädliche Verwendung eines durch eine Kapitallebensversicherung abgesicherten Darlehens ist nach den gesamten Umständen, insbesondere den tatsächlichen Zahlungsvorgängen des Einzelfalls vor dem Hintergrund des gesetzgeberischen Regelungszwecks zu beurteilen. Eine nur kurze Überschreitung der sog. 30-Tage-Frist alleine führt nicht zur Steuerschädlichkeit (entgegen .