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Berechnung der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Einkommensteuer
Die OFD Karlsruhe hat zu der Frage Stellung genommen, wie bei Billigkeitsmaßnahmen i. S. des (BStBl 2003 I S. 240) die anteilig auf den Sanierungsgewinn entfallende Einkommensteuer zu berechnen ist. Danach erfolgt die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage durch vorrangige Verrechnung sämtlicher nach Maßgabe der Rn. 8 des zur Verfügung stehender Verluste und negativer Einkünfte mit dem Sanierungsgewinn. Die danach auf den Sanierungsgewinn noch entfallende Steuer ist nicht durch eine Verhältnisrechnung, sondern durch Gegenüberstellung des unter Einbeziehung des Sanierungsgewinns festgesetzten Steuerbetrags und des Steuerbetrags zu ermitteln, der sich in der „Schattenveranlagung” ohne Einbeziehung des (nach Verrechnung mit Verlusten und negativ...