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Körperschaftsteuer | Private Nutzung eines betrieblichen Pkw als verdeckte Gewinnausschüttung
Nach dem führt die private Nutzung eines der GmbH gehörenden Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht allein deshalb zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, weil eine solche Nutzung nicht vertraglich geregelt war (gegen , BStBl 2005 II S. 882). Es handelt sich vielmehr um steuerpflichtigen Arbeitslohn des Geschäftsführers (so NWB YAAAB-16313, m. w. N.).