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SteuerStud Nr. 12 vom Beilage Seite 1

Das Einspruchsverfahren nach der Abgabenordnung – unter besonderer Berücksichtigung der Einspruchsfrist

von Christian Laschet, Regierungsrat, und Dipl.-Finanzwirt (FH) Thorsten Kontny, Regierungsrat z. A., beide Düsseldorf

Das Einspruchsverfahren als Teil des Besteuerungsverfahrens der Finanzämter hat eine immense Bedeutung. Dessen genaue Kenntnis gehört zum absoluten Kernwissen eines Steuerrechtlers. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens gibt es etliche — praxis- und klausurrelevante — Problemkreise, die der nachfolgende Beitrag erhellen möchte. Insbesondere wird der Problemkreis der Einspruchsfrist behandelt, der auch Gegenstand der letztjährigen Steuerberater-Prüfungsklausuren war.

I. Einleitung

1. Sinn des Einspruchsverfahrens

Das Einspruchsverfahren ist in den §§ 347 ff. AO geregelt. Es dient im Wesentlichen drei Zielen:

  • dem Rechtsschutz des Steuerpflichtigen;

  • der Selbstkontrolle der Verwaltung, d. h. das Finanzamt hat hierdurch die Möglichkeit, die ursprüngliche Entscheidung in rechtlicher Hinsicht und durch erneute Ermessensausübung zu korrigieren;

  • der Entlastung der Finanzgerichte („Filterfunktion”).

Durch das Einspruchsverfahren wird die Qualität, die Objektivität und die Bürgernähe der Finanzverwaltung gesichert und gleichzeitig dem Bürger ein kostengünstiger, einfacher, schneller und wirksamer Rechtsschutz offeriert.

2. Verfahrensgang

Der Einspruch des ...