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Die gemeinnützige Stiftung im Steuerrecht
Am Ende des Jahres 2005 existierten in Deutschland 13 490 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Von diesen Stiftungen wurden allein 880 im Jahr 2005 neu errichtet. Der Zuwachs an Stiftungsneuerrichtungen in den letzten Jahren verdeutlicht insbesondere, dass das bürgerschaftliche Engagement immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die überwiegende Zahl der Stiftungen verfolgt ideelle Zwecke auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und Erziehung, der Wissenschaft und des Sozialen. Das Eintreten der Stiftungen für das Gemeinwesen honoriert der Staat – unter bestimmten Voraussetzungen – durch umfangreiche Steuervergünstigungen. Fast 94 % aller Stiftungen verfolgen steuerbegünstigte Zwecke i. S. der §§ 52 bis 54 AO und sind als gemeinnützig anerkannt. Die steuerlichen Rahmenbedingungen werden sich für gemeinnützige Stiftungen durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements nochmals verbessern.
I. Verfahren der steuerlichen Anerkennung
Zivilrechtlich ist eine Stiftung eine mit Rechtsfähigkeit ausgestattete, nicht verbandsmäßig organisierte Einrichtung, die vom Stifter bestimmte Zwecke mit Hilfe eines dazu gewidmeten Vermögens ...