Ein Angehöriger eines EU-Mitgliedstaates, der im Bundesgebiet selbstständig tätig ist, ohne – ggf. auf seinen Antrag – in
der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert zu sein, unterfällt nicht dem persönlichen Geltungsbereich der Verordnung
(EWG) Nr. 1408/71.
Für diesen verbleibt es beim Ausschluss des Anspruchs auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz gemäß § 65 Abs. 1 S.
1 Nr. 2 EStG, wenn für im Heimatstaat lebende Kinder dort Kindergeld oder dem Kindergeld vergleichbare Leistungen gewährt
werden oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wären.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): OAAAC-63620
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