Ein Angehöriger eines EU-Mitgliedstaates, der im Bundesgebiet selbstständig tätig ist, ohne – ggf. auf seinen Antrag – in
der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert zu sein, unterfällt nicht dem persönlichen Geltungsbereich der Verordnung
(EWG) Nr. 1408/71.
Für diesen verbleibt es beim Ausschluss des Anspruchs auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz gemäß § 65 Abs. 1 S.
1 Nr. 2 EStG, wenn für im Heimatstaat lebende Kinder dort Kindergeld oder dem Kindergeld vergleichbare Leistungen gewährt
werden oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wären.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): OAAAC-63620
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