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BFH 31.05.2007 V R 5/05, StuB 22/2007 S. 872

Umsatzsteuer | Keine Durchschnittssatzbesteuerung für Grabpflegeleistungen

(1) § 24 UStG erfasst bei richtlinienkonformer Auslegung nur landwirtschaftliche Dienstleistungen i. S. des Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG. Deren einkommensteuerrechtliche Beurteilung ist umsatzsteuerrechtlich ohne Bedeutung (Fortführung von , BStBl 2005 II S. 414 = Kurzinfo StuB 2005 S. 182). (2) Grabpflegeleistungen unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG 1993, sondern der Regelbesteuerung (Bezug: § 24 UStG; Art. 25 Richtlinie 77/388/EWG). S. 873

Praxishinweise: Der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen nur „ Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs”. Grabpflegeleistungen stellen eine selbständig zu beurteilende Leistung dar und sind nicht Teil der landwirtschaftlichen Produktion. Sie fallen nicht in den Dienstleistungsbereich des Anhanges B zu Art. 25 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG. Die einkommensteuerliche Beurteilu...