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Geltung einer Schiedsvereinbarung für ausgeschiedene Gesellschafter
Ist in einer mit dem Gesellschaftsvertrag verbundenen Schiedsvereinbarung geregelt, dass bei ?Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder zwischen den Gesellschaftern? ein Schiedsgericht anzurufen ist, erstreckt sich dies grundsätzlich auch auf Streitigkeiten mit bereits ausgeschiedenen Gesellschaftern. Eine Streitigkeit, die dem Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander entspringt, ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es um einen Ausgleich des Saldos eines dem ehemaligen Gesellschafter durch die Gesellschaft gewährten ?Verrechnungskontos? geht, über das im Wege des Kontokorrents dieser im Wesentlichen gesellschaftsbezogene Entnahmen getätigt hatte ().