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Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3, 6 und 7 EStG – verbindliche Bestellung
Eine als „verbindliche Bestellung” bezeichnete Vereinbarung genügt rkr. NWB UAAAC-51163 (EFG 2007 S. 1427) der Voraussetzung einer verbindlichen Bestellung im Rahmen der Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3, 6 und 7 EStG bei einem zu eröffnenden Betrieb nicht, wenn diese ihrem Gehalt nach nicht der Rechtsverbindlichkeit eines Kauf- bzw. Werklieferungsvertrags entspricht.
Praxishinweise: (1) Bei der Bildung einer Ansparrücklage bedarf die voraussichtliche Investition einer Konkretisierung, wenn die Rücklage für die Anschaffung wesentlicher Betriebsgrundlagen im Rahmen einer Betriebseröffnung oder -erweiterung gebildet wird; dies entspricht gefestigter BFH-Rechtsprechung (vgl. z. B. , BFH/NV 2007 S. 1986 = Kurzinfo StuB 2007 S. 706). ...