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Auflösung eines Arbeitsverhältnisses im Falle eines Management buy out
Ein bestehendes Arbeitsverhältnis wird i. S. von § 3 Nr. 9 Satz 1 EStG aufgelöst, wenn im Falle eines Management buy out ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis beendet, die von ihm mit gegründete GmbH, an der er zu 50 % beteiligt ist, den Geschäftsbetrieb des Arbeitgebers fortführt und er mit dieser GmbH einen Anstellungsvertrag als Geschäftsführer abschließt. Das Dienstverhältnis als Gesellschafter-Geschäftsführer stellt rechtlich und wirtschaftlich betrachtet keine Fortsetzung des früheren Dienstverhältnisses als Angestellter dar.