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Zuordnung der Herstellungskosten nach vermieteten Gebäudeteilen
Ordnet der Steuerpflichtige die Baukosten nicht nach vermieteten bzw. nicht vermieteten Gebäudeteilen zu und bezahlt er die den vermieteten Gebäudeteilen zugeordneten Kosten nicht ausschließlich mit hierfür eigens aufgenommenen Darlehen über eigens hierfür eingerichtete Bankkonten, sind die Schuldzinsen nicht in vollem Umfang als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen.