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BFH 02.08.2007 IX B 92/07, NWB direkt 47/2007 S. 5

Ernstliche Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des § 2b EStG

An der Verfassungsmäßigkeit des § 2b EStG in der für die Jahre 2001 bis 2004 geltenden Fassung bestehen wegen fehlender Folgerichtigkeit (Art. 3 Abs. 1 GG) und Unbestimmtheit (Art. 20 Abs. 3 GG) seiner Regelungsaussage ernstliche Zweifel i. S. des § 69 FGO.