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Gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften
Einkünfte aus einem Grundstück aus vormals landwirtschaftlichem Betriebsvermögen stellen dann keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft dar, wenn das Grundstück durch notariell beurkundeten Grundstücksvertrag aus privaten Gründen übertragen und somit dem Betriebsvermögen entnommen wurde.