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BGH 26.09.2007 IV ZR 321/05, NWB 47/2007 S. 365

Versicherungsvertragsrecht | Mindestrückkaufswert auch bei fondsgebundenen Rentenversicherungen

Die Grundsätze, nach denen der Versicherungsnehmer nach Kündigung des Versicherungsvertrags Anspruch auf einen Mindestrückkaufswert hat, wenn die Bestimmungen über den Rückkaufswert und die Verrechnung der Abschlusskosten wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam sind, gelten auch für fondsgebundene Lebensversicherungen ( NWB XAAAC-62003). Insoweit gilt nichts anderes als bei kapitalbildenden Lebensversicherungen (§ 172 Abs. 2 VVG; vgl. NWB MAAAB-80356). Versicherte können damit die Rückzahlung ihrer Beiträge auch nach Kündigung einer fondsgebundenen Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht verlangen. Wird bei der (herkömmlichen) kapitalbildenden Lebensversicherung der Mindestrückkaufswert durch die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der P...