Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schenkungsteuer | Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)
Räumen Kinder, denen ein Elternteil Vermögen übertragen hat, in derselben Urkunde beiden Eltern als Gesamtgläubigern ein Rentenstammrecht ein, liegt dem nur insoweit eine freigebige Zuwendung des übertragenden Elternteils an den anderen zugrunde, als der andere Elternteil über die eingehenden Zahlungen im Innenverhältnis rechtlich und tatsächlich endgültig frei verfügen kann, entschied der NWB NAAAC-63052. – Anmerkung: Überträgt ein Ehegatte Vermögen auf Rentenbasis an die Abkömmlinge und ist der andere Ehegatte ebenfalls rentenberechtigt, ist von Bedeutung, ob die Ehegattenrente aufschiebend bedingt ist und deshalb einerseits noch nicht als Gegenleistung der Beschenkten den Wert der Zuwendung mindert und andererseits noch keine Schenkung an den Ehegatten ist. T...