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BFH 23.08.2007 VI R 44/05, NWB 47/2007 S. 362

Lohnsteuer | Keine Rabattbewertung nach § 8 Abs. 3 EStG bei Barlohn

Gibt der Arbeitgeber Provisionen, die er von Verbundunternehmen für die Vermittlung von Versicherungsverträgen erhalten hat, in bestimmten Fällen an eigene Arbeitnehmer weiter, gewährte er Bar- und nicht Sachlohn, wenn eine Vermittlungsleistung nur den Verbundunternehmen erbracht wird und auch nur diesen gegenüber Ansprüche bestehen, mit der Folge, dass weitergeleitete Provisionen nicht nach § 8 Abs. 3 EStG zu bewerten sind ( NWB TAAAC-63050. – Anmerkung: Derartige provisionsträchtige Verbundpartnerschaften zwischen Banken und anderen Unternehmen gibt es häufiger und nicht nur mit Versicherungsgesellschaften, sondern etwa auch mit Bausparkassen. Die Bank hatte ihren Mitarbeitern gegenüber also keine Vermittlungsleistungen erbracht, sondern nur dem Verbundpartner gegenüber. Den ein...