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NWB Nr. 47 vom Seite 4146

Erbschaftsteuerreform: DStV mahnt Steuerpflichtige zur Eile

Nach dem Bekanntwerden der Eckpunkte einer Erbschaftsteuerreform sieht der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) ein günstiges Zeitfenster, Schenkungen und vorgezogene Erbschaften zu vollziehen. Kurzzeitig bestehe die Möglichkeit, zwischen in Planung befindlichem und bestehendem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zu wählen. Jedoch sei Eile geboten: Nach dem Papier der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe sollen bereits vollzogene Schenkungen – im Gegensatz zu Erbschaften – nicht vom neuen Recht nach dessen Inkrafttreten im kommenden Jahr profitieren.

Nach Ansicht des DStV dürften in der Mehrzahl der Fälle die Empfänger der Steuerklasse II und III zu den Verlierern der Reform gehören, wie z. B. Eltern, Geschwister sowie sämtliche Nichtverwandte mit Ausnahme der eingetragenen Lebenspartner. Jenen drohen nicht nur zumeist höhere Bewertungen. Darüber hinaus werden Beschenkte außerhalb der Steuerklasse I mit gestiegenen Tarifen in Höhe von 30 oder 50 % zusätzlich belastet.

Positiv bewertet der DStV die Eckpunkte zur Übernehmensübertragung, nach denen fortgeführte Betriebe von der Erbschaftsteuer weitgehend entlastet werden. Die hiermit verbundenen Fortführungs...