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Neuer Investitionsabzugsbetrag: Nachträgliche Vollverzinsung zweifelhaft
Verspäteter Zinslauf bei rückwirkenden Ereignissen
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde die bisherige Ansparabschreibung durch einen sog. Investitionsabzugsbetrag ersetzt. Bleibt die Anschaffung des Wirtschaftsguts innerhalb der (nun) dreijährigen Investitionsfrist aus, wird der zunächst erzielte Steuervorteil durch eine rückwirkende Änderung der ursprünglichen Veranlagung aberkannt. Nach weit verbreiteter Auffassung und dem Willen des Gesetzgebers ergibt sich dadurch eine Verzinsung nach § 233a AO. Allerdings ist es mehr als fraglich, ob eine solche Vollverzinsung mit dem Gesetzeswortlaut tatsächlich in Einklang steht.
I. Korrekturnorm bei ausbleibender Investition
Steuerpflichtige können künftig bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Vorfeld gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbetrag – § 7g EStG). Im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts wird der Investitionsabzugsbetrag (in Höhe von 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten) gewinnerhöhend hinzugerechnet. Erfolgt eine solche Hinzurechnung wegen ausbleibender oder verspäteter Investition nich...