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Die Neuregelung der Künstlersozialversicherung
Verschärfte Überprüfung der Abgabepflicht durch die Deutsche Rentenversicherung
Nachzahlungen für bis zu fünf Jahre drohen nach der Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) im Juni 2007 allen, die bisher keine Abgaben geleistet haben. Hintergrund ist, dass viele Unternehmen nichts von ihrer Beitragspflicht wussten und diese Verstöße bisher kaum aufgefallen sind, da es der Künstlersozialkasse an Prüfern mangelte. Dies wird sich zukünftig jedoch ändern, da die Beitragsüberwachung auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen und damit automatisch Bestandteil einer jeden Betriebsprüfung sein wird. Durch die ca. 3.600 Prüfer der Rentenversicherung ist eine flächendeckende Erfassung und Überprüfung sichergestellt. Der Beitrag behandelt die Sachlage aus der Sicht der abgabepflichtigen Unternehmen.
I. Grundlagen
In Deutschland sind freiberufliche Künstler und Publizisten seit 1983 sozialversicherungspflichtig. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten vom (Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom . Die Künstlersozialversicherung (KSV) S. 1180weist bei ihrer Finanzierung eine Besonderheit auf: Ihr Finanzbedarf wird zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten...