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IWB Nr. 21 vom Seite 1117

Diskriminierende Steuervorschriften Spaniens bzgl. Mitarbeitern in spanischen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen

Die EU-Kommission hat Spanien förmlich aufgefordert, seine Rechtsvorschriften abzuändern, wonach in einem anderen Mitgliedstaat als Spanien ansässige Personen bei der Einstellung in einer spanischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung keinen Anspruch auf Steuervergünstigungen aufgrund des Personenstandes oder der Familienlasten haben. S. 1118

Nach spanischem Recht wird eine Person, die aus einem anderen Mitgliedstaat als Spanien in einer diplomatischen Vertretung oder einer anderen ähnlichen Einrichtung im Ausland eingestellt wird, zu Steuerzwecken weiterhin als nicht in Spanien ansässig behandelt. Das führt dazu, dass Steuervorteile nur in begrenztem Maße beansprucht werden können. Dagegen werden Personen, die vor der Einstellung ihren Wohnsitz in Spanien hatten, wie Ansässige behandelt. Die Kommission vertritt daher die Auffassung, dass das spanische Steuerrecht im Widerspruch zu der in Art. 39 und 43 EG-Vertrag verankerten Freizügigkeit der Arbeitnehmer und den entsprechenden Bestimmungen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum steht. Das Verfahren wird bei der Kommission unter der Nummer 2006/2081 geführt (IP/07/1600 v. ).