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Übertragende Umwandlung einer LPG
§ 4 Abs. 1 DMBilG gehört weder seinem Wortlaut noch seiner systematischen Stellung nach zu den in §§ 1 Abs. 5, 4 Abs. 3 DMBilG genannten Rückbezugsvoraussetzungen (entgegen und ). Auch der Sinn und Zweck der betreffenden Normen verbietet keineswegs, zwischen den allgemeinen Anforderungen an die DM-Eröffnungsbilanz einschließlich der Aufstellungsfrist und den speziellen Voraussetzungen für die Wahl des Rückbezugs zu unterscheiden. Üben die durch übertragende Umwandlung aus einer LPG hervorgegangenen Körperschaften ihr Rückbezugswahlrecht nach § 1 Abs. 5 DMBilG aus, stellt die Wahlrechtsausübung ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar, das die Steuerpflicht der Gesellschaften bereits im Rückbezugszeitpunkt entstehen lässt. Das rückwirkende Er...