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Arbeitsrecht | Zugang des Kündigungsschreibens trotz ungelesener Rückgabe
Gibt der Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben, das ihm sein Arbeitgeber ausgehändigt hat, ungelesen zurück, ist ihm die Kündigung trotzdem zugegangen. Der wirksame Zugang setzt nicht Kenntnis vom Inhalt, sondern nur die Möglichkeit der Kenntnisnahme voraus (). Im Streitfall war einem Maschinenführer das Kündigungsschreiben ausgehändigt worden. Dieser gab es umgehend mit der Begründung zurück, er könne den Brief nicht lesen, und bat darum, ihm den Brief nach Hause schicken, wo seine Kinder den Inhalt übersetzen könnten. Im Rahmen der Kündigungsschutzklage entschied das LAG, dem Kläger sei die Kündigung in dem Moment zugegangen, in dem die Kündigung in seine Hände gelangte. Von da an lag es an ihm, sie zu behalten und sich vom Inhalt Kenntnis zu v...