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Umsatzsteuer | Bemessungsgrundlage bei Über- oder Doppelzahlungen von Kunden
Das NWB RAAAC-62540 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Entgelt für eine Leistung i. S. des § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG ist alles, was der Leistende für seine Leistung vom Leistungsempfänger erhalten hat, außer der Umsatzsteuer. Zahlt der Kunde die Leistung irrtümlich doppelt oder zahlt er versehentlich zu viel, ist der Gesamtbetrag Entgelt i. S. des § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG (Anschluss an , BStBl 1996 II S. 208). (2) Werden Über- oder Doppelzahlungen zurückgezahlt, liegt eine Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG vor. – Anmerkung: Im Streitfall mag die Beurteilung gerechtfertigt sein, weil sich in zwei Jahren nicht voll zuordenbare Über- und Doppelzahlungen von 84 884,87 DM angesammelt hatten. Es überzeugt indes nicht, wenn offensichtlich irrtümliche Kundenzahlungen generell zu „vereinbarte...