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IWB 21/2007 S. 1223

Rumänien | Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben auf einheitliche Konten

Am ist eine Anordnung des Präsidenten der Nationalagentur für Finanzverwaltung „betreffend die Steuern und andere an den Staat abzuführende Abgaben, die von dem Verpflichteten auf ein einheitliches Konto eingezahlt werden”, veröffentlicht worden. Seit September 2007 ist es Steuer- bzw. Sozialversicherungsbeitragspflichtigen möglich, sowohl die wesentlichen Steuern als auch Sozialversicherungsbeiträge auf jeweils ein hierfür einheitlich eingerichtetes Konto einzuzahlen. Voraussetzung für die Berechtigung zur Zahlung auf das einheitliche Steuer- bzw. Sozialversicherungskonto ist, dass der Steuer- bzw. Sozialversicherungspflichtige keine nicht beglichenen Schulden an den Staatshaushalt, z. B. nicht bezahlte Steuern oder andere Abgaben, hat. Die am veröffentlichte Anordnung...