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IWB 21/2007 S. 1222

Mazedonien | Änderungen des Vermögensteuergesetzes

In Mazedonien sind im Vermögensgesetz folgende vier Steuerarten geregelt: Die Vermögensteuer im engeren Sinne, die Grundsteuer, die Grunderwerbsteuer sowie die Erbschaft- und Schenkungsteuer (s. Amtsblatt der Republik Mazedonien, Nr. 61/2004 und 92/2007). Die Vermögensteuer inklusive Grundsteuer beträgt 0,10 bis 0,20 % des Vermögenswertes. Auf landwirtschaftliches Vermögen, das nicht für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt wird, kann der Steuersatz auf das Drei- bis Fünffache erhöht werden. Bei familiärer Nutzung von Gebäuden oder Wohnungen wird die Steuer um 50 % ermäßigt. Die Grunderwerbsteuer (sog. Vermögensübergangsteuer) beträgt 2 bis 4 % des Marktwertes. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt für Verwandte 1. Grades Steuerbefreiung, Verwandte 2. Grades entrichten die S...