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Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung bei Organschaft zwischen kommunalen Eigenbetrieben
(1) Die Begründung einer Organschaft zwischen verschiedenen kommunalen Eigenbetrieben in der Rechtsform einer GmbH als Organgesellschaften und einer kommunalen Holding-GmbH als Organträgerin ist grundsätzlich nicht als missbräuchliche Gestaltung i. S. von § 42 Abs. 1 AO anzusehen (Anschluss an das Senatsurteil vom – I R 9/03, BFHE 207 S. 142 = Kurzinfo StuB 2004 S. 1078). (2) Der Senat hält auch unter der Geltung des sog. Halbeinkünfteverfahrens daran fest, dass eine Kapitalgesellschaft aus körperschaftsteuerlicher Sicht über keine außerbetriebliche Sphäre verfügt (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung seit Senatsurteil vom – I R 54/95, BFHE 182 S. 123). (3) Das Unterhalten eines strukturell dauerdefizitären kommunalen Eigenbetriebs in der Rechtsform e...BStBl 1985 II S. 18