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Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung als Sondervergütung des Mitunternehmers
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung eines Mitunternehmers, der sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer angesehen wird, gehören – unabhängig davon, ob sie dem Mitunternehmer zufließen – zu den Vergütungen, die er von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft bezogen hat (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung; Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).
Praxishinweise: Die Hinzurechnung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG greift bei jeder Form der Mitunternehmerstellung und zwar unabhängig von der Höhe der Beteiligung. Die Vorschrift schließt ein Nebeneinander von Arbeitnehmer- und Mitunternehmerstellung aus und greift auch, wenn der Stpfl. in die Mitunternehmerstellung erst nach Begründung der Arbeitnehmerstellung „hineingewachsen” ist. Die Hinzurechnung erfasst dabei alle Aufwendungen der Mi...