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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung von logotherapeutischen Leistungen
Die Umsätze eines nichtärztlichen Logotherapeuten sind nicht gem. § 4 Nr. 14 UStG 1991/1993 umsatzsteuerfrei (Bezug: § 4 Nr. 14 UStG 1991/1993; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c Richtlinie 77/388/EWG).
Praxishinweise: Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 UStG greift nur bei „ Ähnlichkeit” zu einem Heilberuf. Dabei muss eine arztähnliche Leistung erbracht werden und es muss eine entsprechende Qualifikation vorliegen. Die Qualifikation ist dabei anhand der beruflichen Ausbildung nachzuweisen.