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Zur Zulässigkeit der Eintragung einer Limited in das Handelsregister
Die Firma der deutschen Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft unterliegt grundsätzlich den Vorschriften zur Firmenkennzeichnung und Unterscheidungskraft (§ 18 HGB). Ist die Gesellschaft nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaats rechtmäßig gegründet, ist bei der Auslegung der nationalen firmenrechtlichen Vorschriften der Niederlassungsfreiheit Rechnung zu tragen. Für die Zweigniederlassung einer englischen Private Limited Company kann die Firma „Planung für Küche und Bad Limited” zulässig sein (, BB 2007 S. 2032).