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Anwendung der Überversorgungsgrundsätze bei Zuwendungen eines Trägerunternehmens an eine Unterstützungskasse
Die für die Bemessung von Pensionsrückstellungen in ständiger Rechtsprechung (, BStBl II S. 940 = Kurzinfo StuB 2004 S. 786) geltenden sog. Überversorgungsgrundsätze sind auch auf Zuwendungen eines Trägerunternehmens an eine Unterstützungskasse nach § 4d EStG anzuwenden (Bezug: § 4 Abs. 3, § 4d, § 6a EStG).
Praxishinweise: § 4d EStG stellt eine Relativierung zu § 4 Abs. 4 EStG dar. Die betriebliche Veranlassung der Zuwendungen beim Trägerunternehmen soll auch hier nach dem Stichtagsprinzip erfolgen und sich nach der zugesagten Versorgung bemessen. Die Zuwendungen an eine Unterstützungskasse dürfen aber – wie bei den übrigen Versorgungszusagen – nicht zu einer Überversorgung (mehr als 75 % der letzten Aktivbezüge) führen. Eine Nichtberücksichtigung der Überversorg...