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Management's best estimate – Abbildung singulärer Risiken im HGB- und IFRS-Abschluss
Sowohl nach HGB als auch nach IFRS muss sich das bilanzierende Unternehmen bei der Rückstellungsbilanzierung mit Wahrscheinlichkeitskalkülen auseinandersetzen. Dies betrifft nach geltendem Recht sowohl den Ansatz als auch die Bewertung von Rückstellungen.
Müssen nach IAS 37 de lege lata Wahrscheinlichkeiten sowohl für den Ansatz von Rückstellungen als auch für deren Bewertung bestimmt werden, wird dies mit der geplanten Änderung des Standards nicht mehr der Fall sein. Hier sollen Wahrscheinlichkeiten nur bei der Bewertung der zu erfassenden Schulden berücksichtigt werden, nicht dagegen bei deren Ansatz.
Weiterhin sehen die Novellierungsvorschläge des IASB vor, dass singuläre Risiken nunmehr anhand der Erwartungswertmethode bewertet werden sollen. Wenn das Erfordernis der Ermittlung von Eintrittswahrscheinlichkeiten für einen Ansatz künftig wegfällt, dann wird das u. a. dazu führen, dass vom bilanzierenden Unternehmen mehr Fälle von Auszahlungspotenzialen identifiziert werden, nämlich jene mit einer 50 %-igen und geringeren Wahrscheinlichkeit.
Der Jubilar Wolf-Dieter Hoffmann hat zusammen mit Norbert Lüdenbach...