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KSR Nr. 11 vom Seite 4

Mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung durch widerrechtliche Handlungen eines GmbH-Geschäftsführers

Keine Haftung des Gesellschafters wegen unzureichender Kontrolle

Dieter Steinhauff

Der BFH hatte erstmals im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen über die Rechtsfrage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen bei einem Anteilseigener eine vGA anzunehmen ist, wenn sich ein nicht beteiligter Geschäftsführer widerrechtlich Geldbeträge aus dem Vermögen einer GmbH verschafft. Der BFH geht davon aus, dass der aufgrund des Näheverhältnisses bestehende Anscheinsbeweis für eine gesellschaftliche Veranlassung erschüttert ist, wenn der Gesellschafter von den widerrechtlichen Maßnahmen des nahe stehenden Geschäftführers keine Kenntnis hat. Eine vGA kann hingegen abweichend von der Rechtsprechung mehrerer Finanzgerichte nicht allein wegen einer mangelhaften Überwachung des Geschäftsführers durch die Gesellschafterversammlung angenommen werden. Auf der Ebene der Kapitalgesellschaft kann hingegen gleichwohl eine vGA vorliegen.

Voraussetzungen einer vGA

Eine vGA einer Kapitalgesellschaft liegt vor, wenn diese ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihren Anlass oder zumindest ihre Mitveranlassung im Gesellschaftsverhältnis hat. Im Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 ist die vGA beim Ge...