Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Säumniszuschläge auf nicht geleistete Einkommensteuervorauszahlungen
Berücksichtigung von Werbungskostenüberschüssen erst im Veranlagunsverfahren
Gem. § 227 AO können die Finanzbehörden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – nach § 3 Abs. 4, § 37 Abs. 1 und § 240 AO auch Säumniszuschläge – ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Nach einer Entscheidung des ist die Regelung des § 37 Abs. 3 Satz 7 EStG, wonach negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung während der Bauphase nicht berücksichtigt werden, rechtens. Der Erlass von Säumniszuschlägen auf nicht geleistete Einkommensteuervorauszahlungen ist – wegen einer vermuteten Verfassungswidrigkeit dieser Vorschrift – daher nicht möglich. Eine Ermessensreduzierung auf Null kommt nicht in Betracht.
Hohe Werbungskostenüberschüsse
Im Streitfall hatten die Kläger, zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute, für ein im Jahr 1995 fertig gestelltes Mietwohngrundstück einen Werbungskostenüberschuss in Höhe von ca. 75 000 DM geltend gemacht. Das Finanzamt lehnte es jedoch ab, diesen Verlust in seinem Bescheid zur Anpassung der Vorauszahlungen für die Einkommensteuer 1995 zu berücksichtigen.
Es verwies auf die Vorschrift des § 37 Abs. 3 Satz 7 EStG in der für das Streitjahr 1995 geltenden Fassung, na...