Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
„Coffee and Law” – Rechtsanwälte dürfen nicht im Café beraten
Die Durchführung der Veranstaltung „Coffee and Law” in einem Café in Duisburg verstößt sowohl gegen das Wettbewerbsrecht als auch gegen das Standesrecht. Im Rahmen dieser Veranstaltung sollten Rechtsanwälte die Möglichkeit haben, in der lockeren Atmosphäre eines Cafés, Mandanten zu beraten, die ansonsten Scheu vor dem Gang in eine Anwaltskanzlei haben. Das Gericht sieht in dieser Form der Beratung eine für Rechtsanwälte unzulässige Werbeveranstaltung. Die etwa 15 Minuten dauernde Beratung diene dazu, den Werbecharakter der Veranstaltung zu verschleiern. Jemandem, der ein solches Angebot wahrnehme, sei in der Regel nicht bewusst, dass eine rechtliche Frage nicht immer klar und eindeutig beantwortet werden könne und dass hierfür zunächst der genaue Sachverhalt ermittelt und rechtlich geprüft...