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Verkauf von Fahrzeugzubehörteilen an ausländische Abnehmer
Bei Liefergegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels liegt eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nur vor, wenn der Abnehmer nachweislich ein ausländischer Unternehmer ist. Ausgeschlossen von der Steuerbefreiung sind die Lieferungen dieser Gegenstände für nichtunternehmerische Zwecke. Insoweit kommt auch eine Steuerbefreiung im nichtkommerziellen Reiseverkehr nicht in Betracht. In die Sonderbestimmung des § 6 Abs. 3a UStG ist die Regelung betreffend die Ausrüstungs- und Versorgungsgegenstände für Beförderungsmittel i. S. von § 6 Abs. 3 UStG nicht miteinbezogen.