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FG Rheinland-Pfalz 31.08.2007 1 K 1899/06, NWB direkt 45/2007 S. 9
Aufwendungen für ein Erststudium
Aufwendungen für die Aufnahme eines Erststudiums können ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nur im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG abgezogen werden. Sie stellen keine vorab entstandenen Werbungskosten oder Betriebsausgaben mehr dar.